Dietz Fruchtnektar

Fruchtnektare enthalten einen genau vorgeschriebenen Anteil Fruchtsaft und/oder Fruchtmark von mindestens 25 %. Der Rest ist Wasser, Zucker und/oder ein Zuckeraustauschstoff. Der Fruchtanteil ist von Sorte zu Sorte unterschiedlich: Der vorgeschriebene Mindestgehalt an Frucht beträgt bei Nektaren aus Saft von Früchten, die zum unmittelbaren Genuss geeignet sind (z.B. Orange) 50 %. Bei Nektaren aus Fruchtmark (z.B. Aprikose) und säurereichen Früchten (z.B. Johannisbeeren) ist der Mindestgehalt an Frucht - je nach Fruchtart und Säuregehalt -25%. Konservierungsmittel sind nicht erlaubt.